FührerscheinklassenWir bilden aus...

  • Führerscheinklasse B

    Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern
    a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750kg nicht übersteigt oder
    b) die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500kg beträgt.

    Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, ansonsten 18 Jahre

  • Führerscheinklasse B96

    Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750kg zulässige Gesamtmasse, die zulässige Gesamtmasse der Kombination ist größer als 3500kg, aber nicht größer als 4250kg.
    B96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B auf das Führen von Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von maximal 4250kg. B96 bleibt damit unterhalb der Klasse BE, die zum Führen von Kombinationen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7000kg berechtigt.

    Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, ansonsten 18 Jahre

  • Führerscheinklasse BE

    Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500kg bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 750kg aber nicht größer als 3500kg.

    Mindestalter: 17 Jahre bei BF17, ansonsten 18 Jahre

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