Fahren mit 17Alle Einzelheiten dazu

  • Begleitendes Fahren mit 17

    Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), so heißt der „Führerschein mit 17“ offiziell. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren. Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit. Gefahren werden darf nur mit Begleitperson.
    Das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich. Automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L. Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein.

    Die Begleitpersonen
    Es können mehrere Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen. Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 3 Punkten. Die Begleitperson unterliegt der 0,5 Promille Grenze und dem Drogenverbot, auch wenn sie nicht Führer des Kraftfahrzeugs ist.

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