Begleitetes Fahren mit 17 (BF 17), so heißt der „Führerschein mit 17“ offiziell. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kann man die Zulassung zum BF 17 beantragen und die Ausbildung absolvieren. Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag ablegen. Nach bestandener Prüfung gibt es keinen Kartenführerschein sondern eine Prüfbescheinigung; damit beginnt auch die zweijährige Probezeit. Gefahren werden darf nur mit Begleitperson.
Das BF 17 ist für die Klassen B (Pkw) oder BE (Pkw mit Anhänger) möglich. Automatisch eingeschlossen sind die Klassen AM und L. Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhält man den Kartenführerschein.