DetailsWie genau läuft alles ab?

  • Fahrschule

    Das Team der Fahrschule Thiery begleitet seit 25 Jahren Fahrschüler sicher zum Führerschein. Dieses kleine Familienunternehmen wird geführt von Klaus und Markus Thiery. Gerne sind wird natürlich auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr) für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.


    Vorraussetzungen für die Anmeldung in der Fahrschule:

    Mindestalter:Begleitendes Fahren mit 17: 16 ½ Führerschein mit 18: 17 ½

    Keine besonderen Unterlagen erforderlich, nur ein Personalausweis oder Reisepass ist von Vorteil.

  • Antrag

    Nach der Anmeldung in der Fahrschule Thiery musst du noch einen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle stellen. Deine Antragstellung bei der Führerscheinstelle sollte gleich nach der Anmeldung in der Fahrschule erfolgen, da die Bearbeitungszeit ca. 4 bis 6 Wochen beträgt, ehe wir die Prüfungserlaubnis für dich bekommen. In dieser Bearbeitungszeit kannst du natürlich schon Fahrstunden nehmen und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag ist ein Jahr gültig.

    Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden:

    - Aktuelles biometrisches Passbild (außer bei BF 17)
    - Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
    - Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass
    - Bearbeitungsgebühr der Führerscheinstelle

    Zuständig ist die jeweilige Führerscheinstelle der Stadt bzw. des Landkreises in der der Hauptwohnsitz angemeldet ist. Die Führerscheinstelle befindet sich für all diejenigen, bei denen der Hauptwohnsitz St. Ingbert ist, im Bügerservice-Center im Erdgeschoss des Rathauses ( Am Markt 12)

    Zusätzlich bei begleitendem Fahren mit 17 (BF17):
    Alle Erziehungsberechtigten Personen sowie die gewünschten Begleitpersonen müssen bei Antragstellung anwesend sein!
    Führerschein und Personalausweis müssen vorgelegt werden.

    Nur bei uns! Passbilder!

    Als besonderen Service unserer Fahrschule könnt ihr jeden ersten Montag im Monat von einem profesionellen Fotografen biomentrische Passbilder machen lassen. Direkt in der Fahrschule.

  • Ausbildung

    Theorie
    Der Theoretische Unterricht der Klasse B setzt sich zusammen aus 12 Themen Grundstoff und 2 Klassenspezifischen Themen. Jeder Fahrschüler muss mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und beide Themen des klassenspezifischen Unterrichts besuchen.

    Bei Erweiterung auf Klasse BE ist kein theoretischer Unterricht vorgeschrieben.
    Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
    1. Persönliche Voraussetzungen
    2. Risikofaktor Mensch
    3. Rechtliche Rahmenbedingungen
    4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
    5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
    6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
    8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
    9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
    10. Ruhender Verkehr
    11. Verhalten in besonderen Situationen, Folgen bei Verstößen
    12. Sicherheit durch Weiterlernen

    Für die Klasse B sind noch ZWEI Klassenspezifische Themen vorgesehen:
    1. Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung,
    umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
    2. Fahren mit Solofahrzeugen und Zügen


    Praxis
    Die praktische Ausbildung erfolgt nach dem Curricularen Leitfaden der Bundesvereinigung der Fahrlehrererlaubnisverbände e.V. für die praktische Ausbildung PKW. Sie dient der systematischen und sicheren Ausbildung unter Beachtung der energiesparenden und umweltschonenden Fahrweise.
    Die Ausbildung erfolgt stufenweise. Während der Grundstufe liegt der Schwerpunkt auf den Themen "Einweisung und Bedienung". Danch folgt die Aufbaustufe, in der umweltschonendes und sicheres Fahren gelehrt wird. Die letzte Stufe ist die Leistungsstufe. In ihr geht es im Wesentlichen um Schwierige Verkehrssituationen, umweltschonendes und vorausschauendes Fahren, sowie die Blickschuilung und die Bremsbereitschaft.

  • Prüfung

    In der Prüfungsfahrt mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer muss der Bewerber seine Eignung zum Kraftfahrer unter Beweis stellen.
    Und keine Angst: Bis jetzt hat's jeder geschafft!

  • Fahrerlaubnis

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