Das Team der Fahrschule Thiery begleitet seit 25 Jahren Fahrschüler sicher zum Führerschein. Dieses kleine Familienunternehmen wird geführt von Klaus und Markus Thiery. Gerne sind wird natürlich auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten (Montag und Donnerstag von 18 bis 20 Uhr) für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Vorraussetzungen für die Anmeldung in der Fahrschule:
Mindestalter:Begleitendes Fahren mit 17: 16 ½ Führerschein mit 18: 17 ½
Keine besonderen Unterlagen erforderlich, nur ein Personalausweis oder Reisepass ist von Vorteil.
Nach der Anmeldung in der Fahrschule Thiery musst du noch einen Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle stellen. Deine Antragstellung bei der Führerscheinstelle sollte gleich nach der Anmeldung in der Fahrschule erfolgen, da die Bearbeitungszeit ca. 4 bis 6 Wochen beträgt, ehe wir die Prüfungserlaubnis für dich bekommen. In dieser Bearbeitungszeit kannst du natürlich schon Fahrstunden nehmen und den Theorieunterricht besuchen. Der Führerscheinantrag ist ein Jahr gültig.
Folgende Unterlagen müssen persönlich vom Antragsteller bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden:
- Aktuelles biometrisches Passbild (außer bei BF 17)
- Sehtestbescheinigung (vom Optiker oder Augenarzt)
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bearbeitungsgebühr der Führerscheinstelle
Zuständig ist die jeweilige Führerscheinstelle der Stadt bzw. des Landkreises in der der Hauptwohnsitz angemeldet ist.
Die Führerscheinstelle befindet sich für all diejenigen, bei denen der Hauptwohnsitz St. Ingbert ist, im Bügerservice-Center im Erdgeschoss des Rathauses ( Am Markt 12)
Zusätzlich bei begleitendem Fahren mit 17 (BF17):
Alle Erziehungsberechtigten Personen sowie die gewünschten Begleitpersonen müssen bei Antragstellung anwesend sein!
Führerschein und Personalausweis müssen vorgelegt werden.
Als besonderen Service unserer Fahrschule könnt ihr jeden ersten Montag im Monat von einem profesionellen Fotografen biomentrische Passbilder machen lassen. Direkt in der Fahrschule.
In der Prüfungsfahrt mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer muss der Bewerber seine Eignung zum Kraftfahrer unter Beweis stellen.
Und keine Angst: Bis jetzt hat's jeder geschafft!